TW-V 225 – Aqua Profiline II

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Mit dem mobilen Trinkwasserverteiler Aqua-ProfiLine II“ TWV225, stellen Sie fünf Zapfstellen für eine sichere Trinkwasserversorgung bereit – flexibel, robust und normgerecht. Das verzinkte Stahlgestell schützt die Einheit zuverlässig und macht sie sowohl für den Innen– als auch für den Außeneinsatz geeignet. Ideal überall dort, wo sauberes Trinkwasser schnell und unkompliziert verteilt werden muss.

  • Mobiler Trinkwasserverteiler
  • 5 Zapfstellen
  • Stapelbar und kompakte Maße
  • Konform nach KTW-A und DVGW W270
Den Trinkwasserverteiler TWV225 – Aqua-ProfiLine II können Sie hier unverbindlich anfragen.
Besonderheiten
Fassungsvermögen

10-4000 Liter

Anschluss

230V / 16A Anschluss

9999 vorrätig

Mobiler Trinkwasserverteiler in einem Feuerverzinkten Stahlgestellt mit einem Gewicht von ca. 33Kg und einem max. Betriebsdruck von 10 Bar.

Vielseitige Einsatzbereiche:

  • Großveranstaltungen
  • Baustellen
  • Militärische Einsätze
  • Windkraftanlagen
  • Notfallversorgung & Katastrophenschutz (Trinkwassernetze, Kitas, Schulen)
  • Landwirtschaft

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Trinkwasserhygiene bei Stradtmann?

Die Trinkwasserhygiene umfasst die Reinigung, Spülung, Desinfektion und Kontrolle unserer Trinkwasseranlagen. So stellen wir sicher, dass unsere Systeme hygienisch einwandfrei vorbereitet und einsatzbereit sind.

Nach jedem Projekteinsatz sowie vor jeder erneuten Auslieferung werden unsere Trinkwasser-Anlagen gründlich gereinigt, gespült und desinfiziert. Die eingesetzten Verfahren richten sich dabei nach Anlagentyp, Einsatzbereich und den jeweiligen Projektanforderungen.

Die regelmäßigen Beprobungen helfen dabei, die Trinkwasserqualität zu überwachen und die Einhaltung aller hygienischen Anforderungen sicherzustellen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und normgerechten Trinkwasserversorgung.

Die Beprobung erfolgt durch unabhängige externe Labore. Dadurch werden die Ergebnisse objektiv dokumentiert und die Qualität der Trinkwasserversorgung regelmäßig überprüft.

Die erforderlichen Prüfintervalle hängen von der jeweiligen Anlage, der Einsatzdauer und den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes ab. Die Häufigkeit kann daher je nach Projekt variieren.

Trinkwasseranlagen müssen verschiedene gesetzliche und hygienische Anforderungen erfüllen. Deshalb orientieren wir uns bei Reinigung, Desinfektion und Betrieb unserer Anlagen an den Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung.

 

 

Entscheidend sind Einsatzort, Versorgungsbedarf, Laufzeit und technische Anforderungen. Wir unterstützen bei der Auswahl einer wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Lösung.

 

Ja. Mobile Trinkwasseranlagen müssen in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Verantwortung hierfür liegt üblicherweise beim Betreiber beziehungsweise Auftraggeber der.

Nicht die passende Antwort gefunden?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu ihrem Projekt und der passenden Versorgungslösung!

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