Ob Großbaustelle, Kriseneinsatz oder temporäre Infrastruktur – überall dort, wo der vorhandene Wasserdruck schnell und zuverlässig erhöht werden muss, schafft die TW-DEA C10/W160-90 Abhilfe. Als komplette, trinkwasserkonforme mobile Containeranlage nach DIN 1988 und DIN EN 806 ist sie sofort einsatzbereit und lässt sich mit weiteren Stradtmann-Produkten kombinieren.
10-4000 Liter
230V / 16A Anschluss
9999 vorrätig
Mobile Trinkwasser-Druckerhöhungsanlage als kompakte Anlage in einem 10ft Container,mit 4 vertikalen Edelstahl-Hochdruckkreiselpumpen mit Frequenzumrichter, einer Fördermenge von max. 160 m³/h und einer Förderhöhe von max. 93 mWS (≈ 9,3 bar)
Vielseitige Einsatzbereiche:
Pumpen Kenndaten:
ISO Seecontainer 10ft
Die Trinkwasserhygiene umfasst die Reinigung, Spülung, Desinfektion und Kontrolle unserer Trinkwasseranlagen. So stellen wir sicher, dass unsere Systeme hygienisch einwandfrei vorbereitet und einsatzbereit sind.
Nach jedem Projekteinsatz sowie vor jeder erneuten Auslieferung werden unsere Trinkwasser-Anlagen gründlich gereinigt, gespült und desinfiziert. Die eingesetzten Verfahren richten sich dabei nach Anlagentyp, Einsatzbereich und den jeweiligen Projektanforderungen.
Die regelmäßigen Beprobungen helfen dabei, die Trinkwasserqualität zu überwachen und die Einhaltung aller hygienischen Anforderungen sicherzustellen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und normgerechten Trinkwasserversorgung.
Die Beprobung erfolgt durch unabhängige externe Labore. Dadurch werden die Ergebnisse objektiv dokumentiert und die Qualität der Trinkwasserversorgung regelmäßig überprüft.
Die erforderlichen Prüfintervalle hängen von der jeweiligen Anlage, der Einsatzdauer und den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes ab. Die Häufigkeit kann daher je nach Projekt variieren.
Trinkwasseranlagen müssen verschiedene gesetzliche und hygienische Anforderungen erfüllen. Deshalb orientieren wir uns bei Reinigung, Desinfektion und Betrieb unserer Anlagen an den Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung.
Entscheidend sind Einsatzort, Versorgungsbedarf, Laufzeit und technische Anforderungen. Wir unterstützen bei der Auswahl einer wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Lösung.
Ja. Mobile Trinkwasseranlagen müssen in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Die Verantwortung hierfür liegt üblicherweise beim Betreiber beziehungsweise Auftraggeber der.
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Wir beraten Sie gerne persönlich zu ihrem Projekt und der passenden Versorgungslösung!